Das Kleingedruckte

Teilnehmer*innen-Entgeltordnung der Schreibwerkstatt http://www.Blaetterrauschen.net

  1. Anmeldepflicht und Entgeltfälligkeit

Die Anmeldung zu einem Kurs meiner Schreibwerkstatt http://www.blaetterrauschen.net (im Folgenden „die Schreibwerkstatt“ ) ist verbindlich und verpflichtet zur vollständigen Zahlung des Teilnehmer*innenentgeltes bis 5 Tage vor Kursbeginn auf das angegebene Konto. Barzahlung am Tag des Kursbeginns ist nach Vereinbarung möglich.

2. Abmeldefristen und Zahlungsverpflichtungen

Ab- und Ummeldungen sind schriftlich vom Teilnehmenden an die Schreibwerkstatt per Mail oder per Post zu richten. Sie werden bestätigt. Es gilt das Datum der ersten Absendung seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin laut Mail oder Sendeprotokoll bzw. der Poststempel. Die Abmeldung wird schriftlich per Mail von der Schreibwerk bestätigt.

Eine mündliche Abmeldung oder ein mündlich oder fernmündlich mitgeteiltes oder im Nachhinein erklärtes Fernbleiben entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

Die Nichteinhaltung von Meldefristen verpflichtet zur Zahlung des vollen Entgeltes. Die gilt auch im Falle einer Erkrankung.

Bei technischen Problemen bei Online-Kursen, die die Teilnahme an jenem Kurstag unmöglich oder unsinnig machen, ist eine Rückerstattung von 50% für diesen Kurstag möglich. Die Bezahlung der weiteren Kurstage ist davon unberührt.

Kleine Probleme wie kurze Tonstörungen, Kameraausfälle oder kurzzeitige Unterbrechungen sind hierfür noch kein Grund, wenn der Kurs ingesamt noch sinnvoll durchgeführt werden kann. Da dies Ermessenssache ist, verbleibt die Entscheidung hierüber bei der Schreibwerkstatt.

Die Abmeldefrist für Online-Kurse beträgt 7 Tage vor Beginn des Kurses.

Die Abmeldefrist für Präsenz-Kurse richtet sich nach dem jeweiligen Veranstaltungsort und den dort vorgegebenen Stornobedingungen für angemietete Räume und wird jeweils gesondert mitgeteilt.

3. Entgelterstattung

Muss ein Kurs seitens der Schreibwerkstatt ausfallen, wird das gesamte Entgelt zeitnah zurückerstattet.

Online-Kurse, die aus technischen Gründen insgesamt nicht sinnvoll durchgeführt werden können, werden anteilig pro Konferenztag zurückgezahlt.

Kleine Probleme wie kurze Tonstörungen, Kameraausfälle oder kurzzeitige Unterbrechungen sind hierfür noch kein Grund, wenn der Kurs ingesamt noch sinnvoll durchgeführt werden kann. Da dies Ermessenssache ist, verbleibt die Entscheidung hierüber bei der Schreibwerkstatt.

4. Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem heutigen Tag, dem 8.2.2021 in Kraft und gilt unbefristet.

Bad Oldesloe, den 8.2.2021

Maike Maurin, verantwortliche Betreiberin/Leitung der Schreibwerkstatt http://www.blaetterrauschen.net

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